Immunität zum sechsten Mal aufgehoben

Das Immunitätsrecht hat sich in der Mitte des 19. Jahrhunderts ausgeprägt. Es sollte die Legislative vor übergriffigen Monarchen schützen und darüber hinaus die Freiheit der Meinungsäußerung besonders für gewählte Volksvertreter garantieren.

Allerdings konnte und kann die Immunität auch vom jeweiligen Parlament aufgehoben werden; schließlich soll dieser besondere Schutz nicht verhindern, daß beispielsweise Korruptionsfälle nicht aufgeklärt werden können.

Den Schutz vor einer übergriffigen Regierung erfüllt das Immunitätsrecht allerdings nur noch ungenügend, denn grundsätzlich verfügen die regierungstragenden Fraktionen – und damit eigentlich die Regierung – in unserem parlamentarischen System über die Mehrheit der Abgeordneten und damit auch über die Mehrheit im Justizausschuß, der über die Aufhebung der Immunität entscheidet. Es ist leider klar, daß sich ein so konzipierter Justizausschuß nicht schützend vor einen Abgeordneten stellt, schon gar nicht, wenn er damit indirekt die Meinungsfreiheit eines AfD-Politikers schützen könnte. Zu verlockend ist für die Kollegen vom Parteienkartell die Aussicht, der wirklichen Opposition mit der Aufhebung der Immunität politisch zu schaden.

In meinem besonderen Fall verkommt die Praxis vollends zur Farce: Wir können davon ausgehen, daß zahllose Spitzel des sogenannten »Verfassungsschutzes« und Zuträger aus der steuerfinanzierten Antifa täglich nichts anderes machen, als meine Reden und Beiträge zu durchforsten, um Anfangsverdächtigungen mit Hilfe des in einen Gummiparagraphen gepackten, schauerlich klingenden Vorwurfs der »Volksverhetzung« zu konstruieren. Helfershelfer, die das Ganze dann bei der Polizei zur Anzeige bringen, gibt es genug. Und tatsächlich bezogen sich in meinem Fall die Vorwürfe immer auf den Anfangsverdacht von Meinungsäußerungsdelikten. Daß die Meinungsfreiheit, das zentrale Recht in einer Demokratie, in der Bunten Republik Deutschland, auch jenseits der persönlichen Beleidigung, schon so stark eingeschränkt ist, wie in keinem anderen Land dieser Herrschaftsform, sei nur beiläufig erwähnt.

Bislang führte keine der Ermittlungen zu einer Verurteilung, was den Eindruck nur noch verstärkt, daß es nicht um die Herstellung von Recht geht, sondern alles nur dem Zweck dient, mich als prominenten Vertreter der Opposition in Deutschland zu kriminalisieren. Denn die Maßnahme als solche ist immer eine Schlagzeile wert: Die Immunität von Björn Höcke wird aufgehoben! Das bleibt in Erinnerung. Wenn die Vorwürfe wie Seifenblasen zerplatzen, ist das keinen eigenen Artikel wert.

Immunität zum sechsten Mal aufgehoben
Björn Höcke Portrait

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