Deutschland in grüner Geiselhaft (2)

Teil 2 — Die Nichtregierungsorganisationen

Längst bestimmen sogenannte »Nichtregierungsorganisationen« die öffentliche Debatte und haben die Parteien bei ihrem verfassungsmäßigen Auftrag, die politische Willensbildung in der Gesellschaft zu betreiben, abgelöst. Auch das ist ein Grund, warum sich die Altparteien kaum noch von einander unterscheiden. Die Themen werden von professionellen Kampagnen-Teams bestimmt, die nicht zur Wahl stehen und teilweise aus dem Ausland finanziert werden. Und von unseren Steuermitteln — nur daß hier nicht so genau auf die Verwendung geschaut wird, wie das bei Parteien der Fall ist. Doch deren Einfluß beschränkt sich nicht allein auf Werbekampagnen. Kaum Beachtung findet in der öffentlichen Diskussion ein viel bedenklicheres Wirkungsfeld, das man im englischsprachigen Raum »Lawfare« nennt und für das wir noch gar keinen Begriff im Deutschen haben. In Anlehnung an »Warfare« (Kriegsführung) wird damit eine juristische Kriegsführung beschrieben.

Wenn beispielsweise eine deutsche Regierung eine halbwegs vernünftige Kompromißlösung beschließt, kann es sein, daß eine NGO wie die »Deutsche Umwelthilfe« dagegen klagt und vor deutschen Gerichten sogar Recht bekommt. Das liegt daran, daß viele Themen längst von der EU vorgegeben werden und dort – für unsere Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – juristische Tatsachen geschaffen wurden. Kein »Verfassungsschutz« wurde tätig, als über die Jahrzehnte Stück für Stück wesentliche Teile unserer staatlichen Souveränität an diese überstaatliche Institution abgegeben wurde, kein Verfassungsgericht hat diese Selbstaufgabe verhindert. Wurde der Souverän unserer Verfassung, der deutsche Bürger, jemals dazu befragt?
Schleichend wird auch direkt unser bundesdeutsche Rechtssystem ausgehöhlt und wesentliche Grundlagen einfach umdefiniert. Das sieht man besonders deutlich an der völlig neuen Definition des Volkes, von dem in unserem Grundgesetz alle Macht ausgehen sollte. Neuerdings gilt es als »verfassungsfeindlich«, wenn man den totalitären Machtanspruch des politischen Islam kritisiert, weil das angeblich gegen die vom Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit verstoße. Seit einiger Zeit ist auch von sogenannten »Staatszielen« die Rede. Klingt irgendwie nach DDR — ist es im Prinzip auch. Die von den Grünen ins Amt gebrachte Verfassungsrichterin Gabriele Britz erklärte im Frühjahr 2021 den »Klimaschutz« zum »Staatsziel«. Das ist seitdem ein juristischer Ansatzpunkt von grünextremistischen NGO-Anwälten, mit Klagen die Regierung vor sich herzutreiben.

Wie will man ein Spiel gewinnen, bei dem im Verlauf ständig die Regeln geändert werden? Das ist eine Frage, die man sich innerhalb der erklärten Rechtsstaatspartei AfD in Zukunft stellen muß.

Deutschland in grüner Geiselhaft - Teil 2: Die Nichtregierungsorganisationen
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