Ludwigshafen-Oggersheim im Oktober 2022: Der 26jährige Somalier Liban M. ersticht wahllos zwei Passanten und hackte in einem Rossmann-Geschäft einem 27jährigen die Hand ab. Während dieser Tat schrie er »Allahu Akbar«. [1]
Heute wurde der Täter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen.
1.) Liban M. kam als Asylbewerber über Malta und Dänemark nach Deutschland. Er hätte also nach geltendem Recht kein Anspruch auf Asyl und damit stellt sich schon einmal die Frage: Warum war er noch im Land?
2.) Es gibt in den letzten Jahren eine Häufung ähnlich gelagerter Fälle. Die psychiatrische Begutachtung kann ich als Außenstehender gar nicht anzweifeln, aber solche Diagnosen kommen offenbar sehr oft bei Asyl-Zuwanderern vor – aus welchen Gründen auch immer. Das muß als Problem erkannt werden und hier muß die Politik reagieren. Denn es ist die vornehmste Pflicht einer Regierung, die Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten.
3.) Vielleicht mußte die Richterin Mirtha Hütt bei der vorliegenden Diagnose ihr Urteil so sprechen. Insofern bezieht sich meine bei Twitter erfolgte Einordnung des Richterspruchs als »Skandalurteil« weniger auf die Arbeit der Richterin als vielmehr auf die Unzulänglichkeit des geltenden Rechts. In dem Fall ist wieder die Politik gefragt: Angesichts der Zunahme von besonders brutalen Gewalttaten scheinen unsere Gesetze, die aus Friedenszeiten stammen und für eine zivilisierte Gesellschaft bestimmt waren, nicht mehr für eine Gesellschaft im Vorbürgerkriegszustand zu greifen.
Diese Probleme müssen erkannt und klar benannt werden dürfen, damit endlich eine offene Debatte über den Umgang mit importierter Gewalt geführt werden kann.