Freiheitsrichter Dettmar rehabilitieren!

Als Familienrichter Christian Dettmar 2021 die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen aufhob, war bereits absehbar, was heute als Konsens unter Virologen gilt: Der Maskenzwang hatte keinen Einfluß auf den Pandemieverlauf. Inzwischen ist auch gut dokumentiert, welche negativen Folgen die Maßnahmen auf die Gesundheit der Betroffenen hatten. Das wurde allerdings auch schon zur Zeit des Urteils diskutiert: Dabei ging es nicht nur um körperliche Folgen wie Atemwegsprobleme und Schwächung der Immunabwehr, auch zu den psychischen Folgen lagen schon 2020 Untersuchungen vor. Das alles hat Dettmar in seinem Verfahren und schließlich in seinem Urteil berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund kann man es als nicht beweisbare und zudem böswillige Unterstellung betrachten, Dettmar wäre es nicht um das Kindeswohl, sondern »politische Motive« gegangen. Seine Urteilsfindung folgte der verfügbaren Faktenlage und ist damit stringent und folgerichtig. Statt einer sachlichen Widerlegung wählte die Staatsanwaltschaft Erfurt den Weg der Einschüchterung: Hausdurchsuchungen und schließlich die Anklage wegen angeblicher »Rechtsbeugung« — es drohen bis zu fünf Jahren Haft! — sollen einen unabhängigen Richter mundtot machen. Eine »Komplizenschaft« mit der Landesregierung kann dabei nicht ausgeschlossen werden.

Zur Aufarbeitung der Corona-Politik gehören nicht nur die Zwangsmaßnahmen im gesellschaftlichen Leben. Die Maskenpflicht in Schulen war ein Angriff auf die Gesundheit unserer Kinder, die Verfolgung des Freiheitsrichters Dettmar jedoch ist ein Angriff auf den Rechtsstaat!

Freiheitsrichter Dettmar rehabilitieren!
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