Die heute beschlossene Reform des Nachrichtendienstrechts beinhaltet eine »Anpassung von Übermittlungsvorschriften«. Was erst einmal harmlos klingt, bezieht sich darauf, daß Geheimdienste nun auch Privatpersonen, wie Arbeitgeber oder Vermieter, darüber informieren können, wenn sie jemanden für politisch verdächtig halten. Die Denunziation im privaten Umfeld ist bekannte Antifa-Praxis: Anonyme Schreiben an Firmen, mit dem Ziel, daß sich die Firmenleitung von ihren Mitarbeitern distanziert oder ihnen kündigt, gibt es schon länger. Ebenso Plakate, mit denen politische Gegner in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft angeprangert werden. Bisher waren das noch »private« Initiativen, die sich durch ihre kriminellen Methoden eigentlich selbst entlarven. Trotzdem führt dieses Anschwärzen regelmäßig zum Erfolg: Die Firmen entlassen ihre Mitarbeiter, weil sie eine Rufmordkampagne gegen das Unternehmen befürchten, Wirte, die einen Veranstaltungsraum vermietet haben, müssen – leider berechtigterweise – damit rechnen, daß ihr Lokal von der Antifa beschmiert oder verwüstet wird, Banken kündigen Konten, ohne sich überhaupt die Mühe zu machen, das ihren Kunden gegenüber zu begründen …
Das alles geschieht bereits im kriminellen Graubereich. Neu ist, daß nun staatliche Institutionen für diesen Zweck instrumentalisiert werden sollen. In diesem Fall müssen keine Drohungen oder »Handlungsempfehlungen« ausgesprochen werden: Wer als Arbeitgeber, Vermieter, Wirt oder Bank vom Geheimdienst »informiert« wird, ist damit ja selbst in deren Fokus geraten und weiß, was erwartet wird.
Angesichts der dramatischen Zustimmungsverluste hat die Ampel-Regierung jegliche Scheu verloren und versucht schon gar nicht mehr, die planmäßige soziale Isolierung der verhaßten Opposition rechtsstaatlich zu kaschieren. Nachdem staatlich geförderte private Denunziationsstellen etabliert wurden, sollen nun ganz offiziell Behörden das Geschäft übernehmen.
Die DDR feiert fröhliche Urstände, sie heißt heute nur anders.