Regierungsschutzchef Haldenwang erklärt den ethnischen Volkstumsbegriff für »rechtsextrem« — und stellt sich damit selbst gegen unsere Verfassung. Es ist der Versuch, den Begriff des »Volkes«, der im Grundgesetz die entscheidende Rolle spielt, umzuinterpretieren.
Es ist nicht die Aufgabe seiner Behörde, Begriffe neu auszulegen, um die Deutungshoheit der Regierung zu schützen. Denn selbstverständlich gibt es neben der Staatsbürgerschaft auch einen abstammungsbedingten Volkstumsbegriff, von dem auch das Grundgesetz ausgeht.
Das hat auch seine eigene Partei die längste Zeit so gesehen. Denn es war die CDU, die sich genau mit dieser Begründung in den 1990er Jahren maßgeblich für die Einbürgerung von Rußlanddeutschen einsetzte — weil es eben Volksdeutsche waren, nur mit russischer Staatsbürgerschaft. Nach Haldenwangs Logik dürfte man auch nicht von Kurden oder Tibetern sprechen, ohne sich verdächtig zu machen. Was ist mit Menschen, die hier leben und sich als Juden verstehen, ohne zwingend religiös zu sein? Will Haldenwang ihnen tatsächlich die Identität absprechen, wenn sie nicht in die Synagoge gehen?
Und wie begründet man die Sonderrolle, die wir ethnischen Minderheiten zugestehen, wie etwa den Südschleswiger Dänen oder den Sorben?
Der ethnische Volkstumsbegriff ist wichtig, um die verschiedenen Facetten der Realität beschreiben und den Menschen gerecht werden zu können. Ein Inlandsgeheimdienst, der sich zu Sprachpolizei aufschwingt, ist mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar.