Court to go

Gewöhnlich schmeichelt es einem Redner, wenn das Publikum an seinen Lippen hängt. In meinem Falle jedoch mündet das häufig in eine Klage, wenn ein Zuhörer aus dem gegnerischen politischen Lager nach einigem Drehen und Wenden etwas vermeintlich Strafbares aus meinen Worten herausgehört hat. Dies kommt – nicht zufällig so kurz vor den anstehenden Landtagswahlen – recht häufig vor, deshalb drängt sich mir die Frage auf: Könnte es nicht allen Beteiligten Zeit, Reisekosten und Mühen ersparen, wenn ein Gerichtshof eigens für meine Prozesse eingerichtet würde? Fast wäre mir der Begriff »Sondergerichtshof« in den Sinn gekommen, aber dieser ist natürlich historisch vorbelastet und seine Durchführung heute nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich.
Diesmal geht es um den Vorwurf der »Volksverhetzung«, denn ich soll unzulässige Parallelen zwischen den hochgehaltenen Handy-Leuchten bei den »Demos gegen rechts« mit den Fackelzügen der Nationalsozialisten gezogen haben. Und nichts vermag Linke mehr zu erzürnen, als wenn man ihnen das Monopol auf den von ihnen inflationär benutzten »Nazi-Vergleich« streitig macht. Wenn auch nur »leihweise«.
Das bohrt in einer alten Wunde: Der seit langem gestellten Frage, ob die Nationalsozialisten denn nun auf der rechten oder der linken Seite der Politik standen. Vergleiche der internen Strukturen dieser beiden mörderischen Ideologien gehen nämlich nicht zugunsten von Kommunismus und Sozialismus aus. Aber um Theodor Fontane zu zitieren: »Das ist ein weites Feld, Luise!« und an dieser Stelle nicht zu klären. Fest steht nur, daß eine offene Diskussion zu diesem Thema allen besser zu Gesicht stehen würde als der so gern beschrittene Klageweg. Dann könnten wir uns auf die Themen konzentrieren, die für Thüringen wirklich wichtig sind.
Höcke-Prozeß: "Court to go"
Björn Höcke Portrait

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