Verbotsverfahren gegen die AfD?

Nach dem leider absehbaren Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster plant der CDU-Politiker Marco Wanderwitz einen Antrag für ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Denn: Gerade im Osten bekomme man die Partei »auf politischem Weg nicht mehr klein«.
Der ehemalige »Ostbeauftragte« der Bundesregierung verlor sein Direktmandat gegen den AfD-Kandidaten Mike Moncsek und hatte noch Glück, daß er über die Landesliste wieder in den Bundestag einziehen konnte. Es verwundert daher also nicht, daß er die AfD ganz persönlich als »Bedrohung« empfindet – so wie andere Berufspolitiker, für die es bei der Pöstchenvergabe langsam eng wird. Wenn sie ihre Privilegien aufgeben müssen, geht es um nichts weniger als »die Demokratie«. Da stört auch nicht der Widerspruch, daß Parteiverbote nicht gerade für einen demokratischen Diskurs stehen.
Der 1975 in Karl-Marx-Stadt geborene Wanderwitz ist nach eigenen Angaben »in einer Form diktatursozialisiert« — jedenfalls unterstellt er das seinen Nachbarn in der Heimat. Und auch, daß sie (oder spricht er von sich selbst?) »auch nach dreißig Jahren nicht in der Demokratie angekommen sind«. Meiner Erfahrung nach haben die Menschen, die sich noch an die DDR erinnern, besonders feine Antennen für die Mechanismen der Repression und Funktionärs-Rhetorik entwickelt.
Deswegen spielt auch das Urteil von Münster nur in sofern eine Rolle, als daß es unschöne Erinnerungen weckt.
"Die AfD ist eine große Bedrohung" - Für wen eigentlich?
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