Wenn man eine gewisse Berühmtheit erlangt hat, muß man leider auch mit der Tatsache leben, daß es zwielichtige Verehrer gibt. Einer meiner Stalker hat es sogar zu einem einträglichen Geschäftsmodell gemacht, die AfD zu hassen. Davon kann man in diesem Staat recht gut leben.
Beispielsweise, weil ein CDU(!)-Oberbürgermeister für 3.900 Euro ein »Gutachten« bei dem Berufs-Antifa bestellte, um das Traktat als Begründung für einen Vertragsbruch heranzuziehen. Es geht um den Versuch des Oberbürgermeisters Thomas Kufen, den Mietvertrag für den AfD-Bundesparteitag in Essen zu stornieren — und als das nicht funktionierte, mit hanebüchenen nachträglichen Auflagen zu versehen. Mit diesem Ansinnen scheiterte er vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Dabei fand auch das Antifa-Geschwurbel eine besondere Würdigung: »Der Stellungnahme fehlt als wissenschaftliche Ausarbeitung im Sinne einer (parteilichen) gutachterlichen Stellungnahme (von der Antragserwiderung als ›Untersuchung‹ bzw. ›fachliche Beurteilung‹ bezeichnet) grundlegend die Darstellung angewandter wissenschaftlicher Methoden und deren Abarbeitung für eine empirische Ergebnisfindung.« Und weiter: »Der Ausarbeitung fehlt bei genauer Betrachtung jeder empirische Gehalt«. Mit anderen Worten: Die Richter haben dem als »Experten« durch die Medien tingelnden Antifa-Aktivisten unwissenschaftliche Methoden attestiert.