In den letzten Jahren ist viel von »Verfassungsfeindlichkeit« die Rede — vor allem, wenn es darum geht, die Opposition zu diskreditieren. Als vermeintliche »Begründungen« müssen dann regelmäßig Meinungsäußerungen herhalten, garniert mit böswilligen Interpretationen und wilden Spekulationen darüber, was jemand meint und was jemand tun würde, der so spricht, hätte er die Macht. Diese Form der Agitation ist eine perfide Verdrehung der tatsächlichen Verfassungsgrundsätze. Der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler bringt es auf den Punkt: »Der Bürger kann gar nicht gegen die Verfassung verstoßen. Denn die Verfassung ist eine Handlungsanweisung für den Staat, nicht für die Bürger. Sie schützt die Freiheit und die Rechte des Bürgers vor dem Staat.« Nur in einem Gesinnungsstaat werden die Bürger verdächtigt und die ganze Staatsgewalt aufgeboten, um Kritiker zu verfolgen.
»Wo bleibt der Aufschrei?«, fragt Alexander Grau in seiner Kolumne im Cicero am 20.07.2024: »Unter Missachtung der Gewaltenteilung, ohne richterlichen Beschluss, ohne strafrechtliche Verurteilung im Vorfeld, unter windiger Instrumentalisierung des Vereinsrechts wird in diesem Land ein Verleger von vermummten SEK-Beamten im Morgengrauen aus dem Bett geklingelt, seine Redaktionsräume leergeräumt, die von ihm herausgegeben Medien gesperrt und verboten, während die bestellten Medienvertreter das alles dokumentieren«. Er bezieht sich dabei auf die Zerschlagung eines patriotischen Magazins mit dem Winkelzug über das Vereinsrecht. Ein Verbot eines Presseorgans ohne richterlichen Beschluß, nur durch eine Ministerin, die sich hier anmaßt, Ankläger, Richter und Exekutive in einem zu spielen.
Eine Regierung, die so etwas tut, ist eine größere Bedrohung für unseren freiheitlichen Rechtsstaat, als es eine Zeitung je sein könnte. An ihren Taten soll man sie erkennen: Nancy Faeser ist hier der eigentliche Verfassungsfeind!