Eine politische Sensation – das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren das Compact-Verbot bis zur Entscheidung im Hauptverfahren aufgehoben!
Strenggenommen war das Compact-Magazin selbst nie verboten, auch wenn Nancy Faeser das selbst in den Sozialen Netzwerken so verkauft hat, sondern nur die GmbH; tatsächlich wurden aber bereits auf Demonstrationen Teilnehmer belangt, die Hemden getragen haben, die das Compact-C zeigten. Es wurden also alle Register gezogen, wie das bei verbotenen Organisationen (und deren Kennzeichen) möglich ist. Letztlich ging es Nancy Faeser auch um nichts anderes: Durch den Umweg über das Vereinsweg wollte sie die Pressefreiheit einschränken — und das ist verfassungswidrig. Offenbar sieht das auch das Bundesverwaltungsgericht so. Denn ohne Aussicht auf Erfolg im Hauptverfahren hätte kein Richter die Verbotsverfügung aufgehoben.
Für Nancy Faeser ist das eine politische Katastrophe: Wenn ihre Maßnahmen vom Gericht als Verfassungsbruch eingestuft werden, dürfte die Antifa-Ministerin nicht mehr zu halten sein!