Wenn jede Verhältnismäßigkeit fehlt

Als US-Vizepräsident James David Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz demokratische Defizite in Deutschland anprangerte, reagierte das politisch-mediale Establishment empört. Nun legte er auf X mit einem Filmausschnitt einer Reportage nach: Zu sehen war, wie US-Reporter in Niedersachsen den sogenannten »Aktionstag gegen Hasskriminalität im Netz« mit Kameras begleiten. Um sechs Uhr morgens stürmen sechs bewaffnete Polizisten eine Wohnung in Nordwestdeutschland und beschlagnahmen Handy und Laptop einer Frau. Ihr wird vorgeworfen, einen beleidigenden Social-Media-Post über einen Politiker im Netz  geteilt zu haben.

Angeordnet wurde die Aktion von den drei Staatsanwälten Dr. Matthäus Fink, Svenja Meininghaus und Frank-Michael Laue von der »Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen« (ZHIN). Auf die Frage, wie Menschen darauf reagierten, wenn ihnen die Handys abgenommen werden, lachen die Staatsanwälte hämisch. Dann fällt der Satz: »Es ist ja schon eine Bestrafung, das Handy weggenommen zu bekommen – es ist sogar schlimmer als die Strafzahlung selbst.«

Fassen wir zusammen: Nicht nur, daß heute die Meinungsfreiheit unter dem Vorwand der Verfolgung von »Haß und Hetze« stark eingeschränkt und das durch Artikel 13 des Grundgesetzes garantierte Recht auf Unversehrtheit der Wohnung inzwischen bereits für Bagatellen mit Füßen getreten wird. Die beteiligten Staatsanwälte freuen sich sogar vor laufender Kamera, daß Behörden eigenmächtig eine Vorverurteilung inklusive der Bestrafung vornehmen. Denn ob tatsächlich ein Straftatbestand vorliegt oder alles noch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist und ob der Person, deren private Geräte auf unbestimmte Zeit entwendet werden, tatsächlich das vermutete Vergehen angelastet werden kann, muß erst ein Gericht klären. Selbst wenn die betroffenen Bürger am Ende vor Gericht Recht bekommen, ist der Schaden angerichtet: Der Terminkalender und das Adreßbuch ist plötzlich weg, man kann keine Banküberweisungen mehr machen und man lebt mit dem demütigenden Gefühl, daß Fremde Einblick in privateste Dinge erhalten haben. Wo ist da noch die Verhältnismäßigkeit?

Unsere Grundrechte sollten den Bürger eigentlich vor einem übergriffigen Staat und dessen Behörden schützen. Davon merkt man im heutigen Gesinnungsstaat wenig. Es geht um Einschüchterung. Und genau so werden die Verhältnisse in Deutschland in demokratischen Ländern wahrgenommen. Der US-Vizepräsident schreibt dazu: »Jemanden zu beleidigen, ist kein Verbrechen, und die Kriminalisierung von Äußerungen wird die Beziehungen zwischen Europa und den USA stark belasten.«

Björn Höcke Portrait

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