Das »Geheimgutachten« des Verfassungsschutzes ist veröffentlicht und sofort wird klar, warum die Behörde dieses Traktat unter Verschluß halten wollte: Es ist stümperhaft und nicht dazu geeignet, das zu belegen, was die Auftragsarbeit eigentlich beweisen soll. Das ist nicht nur die Einschätzung von versierten Staatsrechtlern, sondern fällt auch Journalisten auf, denen man keinerlei Sympathien für die AfD nachsagen kann. Gegenüber der Welt findet der SPD-Politiker und Cicero-Kolumnist Mathias Brodkorb drastische Worte: »Das ist keine seriöse Arbeit, das ist eher ein Fall für die Psychiatrie«. Er meint damit die wirren Herleitungen, mit denen völlig legitime Meinungsäußerungen von der Behörde so zurechtgebogen werden, damit sie in das gewünschte Bild passen. Brodkorb weist auch auf eine Besonderheit hin: »In diesem Gutachten wird das Parteiprogramm oder das Wahlprogramm der AfD überhaupt nicht analysiert«. Ihm ist auch klar, warum das so ist: Weil sich darin einfach nichts Bedenkliches finden läßt.
Die Behörde kaut in dem Machwerk auf dem »ethno-kulturellen Volksbegriff« herum und bedient sich dabei einer Dialektik, die man vorher nur von der Antifa kannte. Diese vom Verfassungsschutz kolportierten Verzerrungen nimmt der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau in einem JF-Gespräch genüßlich auseinander.
Den Antifa-Denkmustern entspringt auch diese bizarre Kontaktschuld-Rhetorik, in dessen Mittelpunkt — wen wundert’s? — ich stehe. Das heißt: Nicht ich, sondern der von den Medien geschaffene Strohmann. Man macht sich gar nicht erst die Mühe zu belegen, warum ausgerechnet ich ein Garant für einen vermeintlichen »Extremismus« sei und zieht dafür auch nicht meine inzwischen zehnjährige und gut dokumentierte parlamentarische Arbeit heran. Es ist vielmehr gesetzt, daß jeder, der sich positiv zu Björn Höcke äußert, damit belegt »rechtsextremistisch« sein muß.
Alles in allem hat Nancy Faeser mit ihrem eiligen Vorstoß an ihrem letzten Tag im Amt der Verbotsdebatte einen Bärendienst erwiesen und selbst Friedrich Merz ist nach eigenen Worten »nicht glücklich mit dem Ablauf dieses Verfahrens«. Zu offensichtlich ist die parteipolitische Intention und das Gefälligkeitsgutachten, für das der Verfassungsschutz nun viele Jahre Zeit hatte, zeigt den gewaltigen Reformbedarf beim Inlandsgeheimdienst.