Die neue Majestätsbeleidigung

Wer Robert Habeck einen »Schwachkopf« nennt, muß mindestens mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Selbst wenn es genügend Gründe für eine solche Einschätzung geben mag, wäre das nach neuer Rechtsprechung »geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren«. Dafür wurde eine neue Form der Majestätsbeleidigung eingeführt: der § 188 StGB, der Personen des politischen Lebens in besonderem Maße vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung schützen soll.

Gilt das auch umgekehrt? Abgeordnete werden durch politische Immunität vor Strafverfolgung geschützt. Damit soll im besonderen Maße die Freiheit der Meinungsäußerung als Volksvertreter garantiert werden. Es sei denn, man heißt Björn Höcke: Bei mir wurde bereits elfmal die Immunität aufgehoben, jedes Mal wegen Falschmeinung. Bei AfD-Politikern ist das schon ein Automatismus.

Nun sollte aber der besonders empfindliche Robert Habeck zur Verantwortung gezogen werden . In seinem Fall ist das natürlich etwas ganz anderes: Seine Immunität bleibt, die Ermittlungen werden eingestellt. Alle Menschen sind gleich, aber einige sind gleicher.

Um die Zukunft von Robert Habeck brauchen wir uns keine Gedanken machen: Er geht als Gastdozent an die amerikanische Eliteuniversität Berkley und wird Vorlesungen zum Thema Krisen machen. Wenigstens ein Thema, wo er wirklich Kompetenz bewiesen hat — jedenfalls darin, wie man Krisen produziert.

Björn Höcke Portrait

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