Der Koalitionsstreit um die Neubesetzung des höchsten Gerichts bestimmte die ganze Sommerpause. Es scheint ausgemachte Sache, daß sich Union und SPD die drei frei werdenden Richterposten im Verhältnis 1:2 untereinander aufteilen.
❗️Warum eigentlich?
Das Bundesverfassungsgericht bildet die aktuellen Mehrheitsverhältnisse gar nicht mehr ab. Warum soll eine Partei wie die SPD, die bei der Bundestagswahl gerade einmal ein Fünftel der Sitze für sich gewinnen konnte, fast die Hälfte der Verfassungsrichter stellen?In den aktuellen Umfragewerten der letzten Wochen verschärft sich diese Diskrepanz noch weiter: Hier dümpelt die SPD nur noch um die 13% in der Wählergunst herum. Mit welchem Recht will man der zweitstärksten Partei — der AfD — versagen, auch einen Richter zu stellen?
Der konstruierte »Extremismus«-Vorwurf des weisungsgebundenen »Verfassungsschutzes« ist mehr als fadenscheinig. Die Vorschläge von CDU, Linken, Grünen und der SPD dürften demnach erst recht nicht berücksichtigt werden, denn diese Parteien zerstören gerade offensichtlich die Verfassungsordnung der Bundesrepublik durch Deindustrialisierung und Multikulturalisierung. Die SPD führt dabei den Kampf um die Richteramts-Kandidaten offenkundig als politischen Kulturkampf. Nicht nur Brosius-Gersdorf läßt Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen, auch die andere Kandidatin — Ann-Katrin Kaufhold — steht für einen Komplettumbau der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Nun werden Gerüchte laut, daß von der SPD ausgerechnet Katarina Barley durchgedrückt werden soll. Dazu bemerkt der bekannte Anwalt für Meinungsfreiheit, Joachim Steinhöfel:
»Auch Katarina Barley (SPD) wäre als Verfassungsrichterin nicht geeignet. Nicht (nur) ihre Parteikarriere ist das Problem (schon wieder ein Politiker), sondern konkrete, dokumentierte Politikpräferenzen in grundrechtlich heiklen Feldern – Sanktionsrhetorik (›Ungarn aushungern‹), Vorliebe für Upload-Filter/NetzDG. Barley ließ als Bundesjustizministerin die deutsche Zustimmung zur umstrittenen Reform zu – gegen massiven öffentlichen Widerstand (u. a. Millionen-Petition) und trotz breiter Bürgerrechtskritik. Für Karlsruhe ist das heikel, weil es um grundrechtssensible Infrastrukturentscheidungen (Meinungs-/Informationsfreiheit, Overblocking-Risiken) geht; der Eindruck politischer Regulierungspräferenz zulasten der Kommunikationsfreiheiten hat in Karlsruhe nichts zu suchen. In ihrer Amtszeit wurde an der Verschärfung des NetzDG gearbeitet; das verfassungswidrige Gesetz selbst steht auch international wegen Privatisierung von Rechtsdurchsetzung, Overblocking und Chilling-Effekten in der Kritik. Barley steht für eine parteiische, aktivistische Agenda. Für ein Gericht, das Freiheitsschutz gegen politische Zweckmäßigkeit sichern soll, ist das nicht vermittelbar.«
👉🏻 Alle SPD-Kandidaten vereint ein verbissenes Engagement für ein AfD-Verbotsverfahren. Es ist offensichtlich, daß es der SPD in erster Linie darum geht, durch ein Verbot — und damit dem Ausschluß von (nach aktuellen Umfragen) einem Viertel der Wähler — neue politische Realitäten zu schaffen. Die Union sollte sich sehr gut überlegen, ob sie sich weiter von ihrem Koalitionspartner erpressen lassen. Denn gelingt der SPD dieser Angriff auf unsere Demokratie, spielt auch die Union in den so geschaffenen neuen Mehrheitsverhältnissen keine Rolle mehr.