Die Justiz und die Narrative der Macht

Der Kampf für die Meinungsfreiheit geht weiter!

Gestern erhielt ich den Beschluß des BGH, mit dem die Revision der Urteile der Halle-Prozesse ablehnt wurde. Der BGH bestätigte damit u.a., daß der rhetorische Dreiklang, mit dem ich 2021 eine frei gehaltene Rede in Sachsen-Anhalt beendete (»Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für D…«), Nazi sei. Man blieb also dabei, daß dies ein Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen darstelle und somit nach § 86a bestraft werden müsse.

Daß in der gesamten Rede kein NS-Bezug auftauchte, ist irrelevant.

Daß der Allerweltsspruch »Alles für D…« im deutschen Sprachraum seit dem 16. Jahrhundert nachweisbar ist, er von Ludwig II. von Bayern über sozialdemokratische Organisationen, christliche Widerstandsgruppen gegen den NS, nach dem Zweiten Weltkrieg von deutschen Ministerpräsidenten und Altparteienpolitikern, von Zeitungen und diversen Prominenten verwendet wurde, irrelevant.

Daß weder führende Staatsrechtler, noch Geschichtsprofessoren wußten, daß »Alles für D…« das Motto der SA gewesen sein soll, irrelevant.

Nein, sie konnten es auch nicht wissen, weil die SA nachweisbar kein Motto hatte und nach dem Röhmputsch 1934 bedeutungslos wurde, auch das – irrelevant für eines der höchsten deutschen Gerichte.

Ich will gar nicht weiter ausführen. Mein Gefühl ist, daß die deutsche Justiz in immer mehr Fällen nur noch die Narrative der Machthaber ausurteilt. Das heißt natürlich nicht, daß es auch noch sehr neutral arbeitende Richter gibt.

Justiz wurde zu allen Zeiten von der Herrschaft als Kampfinstrument gegen die Opposition mißbraucht – und zwar nicht nur in autokratischen Staaten. Ich habe lange an die Neutralität des Rechtsstaates geglaubt. Heute kann ich in der bekannten Einordnung – wer die Macht hat, hat das Recht – viel Plausibilität erkennen.

Ich darf daran zweifeln, daß ich als vom Establishment am meisten stigmatisierter Oppositionspolitiker in diesem Staat jemals Recht bekomme. Für mich gilt offenkundig nicht mehr das Gleichbehandlungsgebot, das konstitutiv für den Rechtsstaat ist.
Trotzdem möchte ich nach eingehender Beratung mit meinen Anwälten weitergehen. Erst zum Bundesverfassungsgericht und letztlich zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

An dieser Stelle möchte ich mich aber auch bei jenen Bürgern bedanken, die sich solidarisch gezeigt und sich als fleißige »Detektive« im Auftrag der Redefreiheit betätigt haben. Mich erreichten unzählige Zuschriften mit Fundstellen des Zitats, ja, selbst Videoausschnitte aus internationalen Fußballspielen, in denen euphorische Sportreporter der deutschen Mannschaft zuriefen »Gebt noch einmal alles…!«. Diese aufmerksamen Menschen haben viel Freizeit investiert und sich nicht von der derzeitigen »orwellschen Mode« der Meinungsmacher anstecken lassen, rückwirkende Manipulationen am Sprachgebrauch der Vergangenheit vorzunehmen. Ihnen gilt mein herzlicher Dank!

Die Strafzahlung von 30.000 Euro plus Prozeßkosten werde ich jetzt aus meiner Privatschatulle begleichen. Ich bitte aber um Spenden an meinen Landesverband, der mich im Rechtsstreit unterstützt. Bitte überweisen Sie Ihre Zuwendungen mit dem Betreff »Kampf für die Meinungsfreiheit« an folgendes Konto:

Empfänger: AfD Landesverband Thüringen
IBAN: DE51 8405 1010 1010 0693 02
BIC: HELADEF1ILK
Bank: Sparkasse Arnstadt-Ilmenau
Verwendungszweck: Kampf für die Meinungsfreiheit

Es geht nicht um mich. Ich stehe Ihnen nur im Weg. Es geht um die Meinungsfreiheit von uns allen und es muß alles versucht werden, sie zu verteidigen!

Björn Höcke Portrait

Herzlich willkommen auf meinem Blog. Machen Sie sich ein eigenes Bild und lesen Sie aus erster Hand, für welche Werte ich stehe und welche Politik ich umsetzen will.

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