Gesinnungsprüfungen für Hauskäufer

Es klingt zunächst harmlos: Mit einer »Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts« will Bauministerium von Verena Hubertz (SPD) einer »segregationsbedingten Abwärtsentwicklung von Quartieren« und der Entstehung von »Schrottimmobilien« vorbeugen. Doch es geht nicht nur um die Verwahrlosung der Bausubstanz. Im Absatz 1 soll unter Nummer 9 eine Maßnahme zur »Befriedigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung« eingeführt werden. Gemeint sind u.a.:

»Bestrebungen im Sinne des § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Käufer die Verwirklichung dieser Bestrebungen nachdrücklich unterstützt.«
Absatz 1, Satz 1, Nr. 9 b), S. 22

Wer dabei spontan an Kriminalitäts-Brennpunkte im Zusammenhang mit Asylantenheimen oder an von der Nachbarschaft abgelehnte Moscheebauten denkt, wird bei den Anmerkungen auf Seite 100 darüber belehrt, worum es wirklich gehen soll:

»Derartige Segregationstendenzen können infolge der Ausbreitung krimineller Gruppen in bestimmten, vorrangig großstädtischen Gebieten eintreten. Besonders gut dokumentiert sind sie seit langem als rechtsextremistische Raumnahmestrategie. […] In Handreichungen zur Prävention gegen Rechtsextremismus wird stets auf die Einbindung und Aktivierung der lokalen Bevölkerung verwiesen.«
Anmerkungen, S. 100

Immobilienkäufer müssen dafür keine Straftaten begangen haben. Sie müssen nicht einmal »notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung ihrer Ziele« an den Tag legen – es reicht, wenn die weisungsgebundene Behörde »Verfassungsschutz« zu der Einschätzung gelangt, unerwünschte politische Bestrebungen könnten »geeignet sein, über kurz oder lang politische Wirkungen zu entfalten« [S. 102].

In solchen Fällen soll Kommunen nicht nur ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden, auch nachträgliche Enteignungen sieht der Gesetzesentwurf vor.

Nach der inzwischen massiven Verfolgung von Meinungsäußerungen im Internet und der systematischen Einschränkung der politischen Betätigung von Oppositionspolitikern bis hin zum Entzug des passiven Wahlrechts wäre das der nächste große Schritt, mit dem die Regierung ihre Kritiker und ihre politische Konkurrenz massiv einschüchtern will.

Die Drohung steht im Raum: Wer die falsche Meinung hat, der muß um sein Haus bangen! Das trifft auch gesetzestreue Bürger, denn alle diese schwammigen Vorwürfe bewegen sich unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Welche »sozialen und kulturellen Bedürfnisse« von welchem Teil der »Bevölkerung« besonders schützenswert sind, bestimmt nämlich die Regierung (oder die von ihnen bezahlte  »Zivilgesellschaft«) selbst.

Björn Höcke Portrait

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