Postdemokratie (1)

Es gibt zur Zeit viele Anzeichen dafür, daß unser Land Gefahr läuft, sich in einen postdemokratischen Despotismus zu verwandeln. Nehmen wir allein die Schlagzeilen der letzten Wochen: Die Feier zum 75. Jahrestag des Verfassungskonvents wurde von unserem Staatsoberhaupt mißbraucht, die Opposition zu kriminalisieren, ihre Wähler vorzuverurteilen und zu drohen: »Kein mündiger Wähler kann sich auf mildernde Umstände herausreden …«. Frank-Walter Steinmeier hat den Anspruch aufgegeben, Bundespräsident aller Deutschen zu sein. Stattdessen geht es darum, das ungehörige Volk zu erziehen. Das wäre eigentlich ein Rücktrittsgrund, doch die Hofberichterstattungsmedien jubeln.

Personelle Konsequenzen sollte man auch bei der hessischen Polizei erwarten, nachdem sie die Antifa-Terrorliste verlinkte, in dem Anschriften von AfD-Kandidaten mit Gewaltaufrufen veröffentlich wurden. Das ist strafbar (126a StGB, Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten) und das sollte bei der Polizei bekannt sein – schließlich ermitteln sie deswegen. Dabei wurde billigend wurde in Kauf genommen, daß diese Daten einem weiteren Personenkreis zugänglich gemacht wurden, der das möglicherweise als Aufforderung verstehen könnte, die gewalttätigen Zielsetzungen der Antifa umzusetzen. Wer den Datensatz bis dahin noch nicht kannte, dem half der Hessische Rundfunk nach. Zufall oder hämisches Kalkül?
Daß der sogenannte »Verfassungsschutz« beim politischen Aktivismus angekommen ist, wurde in den letzten Wochen unübersehbar. Der Chef des Bundesamtes Thomas Haldenwang bekannte öffentlich, daß er das Ziel verfolgt, die Bürger davon abzuhalten, die AfD zu wählen. Sein Thüringer Amtskollege Stephan Kramer setzte noch eins drauf, indem er 20 % der Bürger als »braunen Bodensatz« abschrieb. Konsequenzen für die Behördenchefs? Keine.
Wenn solches Verhalten von Amtsinhabern, staatsnahen Medien und Beamten zum legitimen Mittel der politischen Auseinandersetzung wird, verkommt unsere Verfassung zur Farce. Das Grundgesetz ist nämlich ausdrücklich darauf angelegt, die Bürger vor einer übergriffigen Regierung und ihrem Herrschaftsapparat zu schützen. Wenn es stattdessen wie ein Tugendkatalog ausgelegt wird, nach dem Bürger auf ihre Regierungstreue bewertet werden, ist das eine Verkehrung ins Gegenteil.

Die Folgen dieser systematischen Kriminalisierung der Opposition tragen giftige Früchte: In der Nacht auf Samstag wurde der Bayerische Landtagskandidat Andreas Jurca brutal überfallen.

Postdemokratie (1)
Björn Höcke Portrait

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