Die Kriminalisierung eines Kritikers

In Plön wurde der Prozeß gegen Prof. Sucharit Bhakdi eröffnet – einem der prominentesten Kritiker der Corona-Politik im Rahmen der Plandemie. Seine Wortmeldungen waren und sind den Vertretern der Regierungserzählung besonders unangenehm, da man ihm auch mit bösem Willen seine Fachkompetenz nicht absprechen kann. Seine Forschung zur Wirkungsmechanismen bakterieller Toxine, zum Immunsystem und zur Atherosklerose war wegweisend und wurde ausgezeichnet. Wenn eine ernsthafte öffentliche Debatte gewünscht gewesen wäre, hätte er zu Fachkonferenzen und Talkshows eingeladen werden müssen.
Die politischen Verantwortlichen waren aber an keiner seriösen und ergebnisoffenen Wahrheitsfindung interessiert. Deswegen wurde und wird von den Staats- und Konzernmedien versucht, ihn moralisch zu diskreditieren. In diesem Zusammenhang sehe ich auch die Vorwürfe des aktuellen Prozesses.

Die Wortmeldungen Bhakdis sind den Verantwortlichen besonders aus heutiger Sicht unangenehm, weil sie ihre neue Verteidigungslinie konterkarieren: Es ist vor diesem Hintergrund einfach nicht glaubwürdig, wenn sie nun sagen, man habe es damals nicht besser gewußt! Der Einwand, man solle nicht »mit dem Wissen von heute« die Maßnahmen von damals bewerten, wirkt zynisch, wenn man an den Umgang mit den Maßnahmenkritikern erinnert – ganz besonders, wenn es sich um so renommierte Medizinern wie Prof. Sucharit Bhakdi handelt. Deswegen wurde das schwerste Geschütz der Verleumdung ausgepackt: Der Antisemitismusvorwurf. Wer einmal Sucharit Bhakdi im Gespräch erlebt hat, weiß, daß er ein ausgesprochen friedfertiger und besonnener Mensch ist, dem dumpfe Ressentiments völlig fremd sind. Im Gegensatz zu denjenigen, die in unserem Land die Hebel der Macht in den Händen halten, ist seine Welt nicht schwarz-weiß eingefärbt. Abgesehen davon widerlegen die Vorwürfe nicht seine Argumente in der für die Allgemeinheit weitaus wichtigeren Fragen der C-Maßnahmen und ihrer wirtschaftlichen, sozialen, psychischen und physischen Folgewirkungen.

Besonders hervorzuheben ist die hervorragende Arbeit der Verteidigung durch Dr. Alexander Christ, Martin Schwab, Sven Lausen und Tobias Weißenborn sowie deren wichtige Arbeit im Rahmen des ZAAVV.

Prozeß gegen Sucharit Bhakdi: Die Kriminalisierung eines Kritikers
Björn Höcke Portrait

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