Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen den Thüringer Freiheitsrichter Dettmar, der den Mut hatte, sich zum Schutz der Kinder gegen eine übergriffige Regierung zu stellen. Rechtspositivistisch mag das Urteil vielleicht für Juristen nachvollziehbar sein, aber ist es noch verhältnismäßig?
Es ist offensichtlich, daß an dem Familienrichter Christian Dettmar ein Exempel statuiert werden sollte. Hier wurde die bürgerliche Existenz eines unbequemen, da unabhängigen Richters vernichtet. Er verliert seine Pension und seinen Beruf darf er nicht mehr ausüben. Eine Katastrophe am Ende eines Arbeitslebens. Aktive Richter werden künftig vorsichtiger sein, wenn Unrecht bei der Exekutive erkennbar wird — und das ist für einen demokratischen Rechtsstaat, der auf Gewaltenteilung setzt, fatal.
Das geschieht zu einem Zeitpunkt, in dem mit der Veröffentlichung der RKI-Protokolle klar wurde, daß Dettmar in der Sache genau das Richtige getan hat, nämlich das, was von wirklich unabhängigen Richtern in einer Demokratie erwartet wird. Die Maskenpflicht für Kinder war unnötig und schädlich, das war dem RKI bekannt und es warnte intern genau davor. Diese Maßnahmen wurden von der Politik durchgesetzt und es wäre eigentlich an der Justiz gewesen, die Grundrechte der Bürger zu schützen. Christian Dettmar tat — mit seinen Möglichkeiten — genau das. Die Schwächen in der Gewaltenteilung hat das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz stark beschädigt und das BGH hätte die Möglichkeit gehabt, genau das zu korrigieren und mögliche Formfehler Dettmars vor diesem Hintergrund verhältnismäßiger zu bewerten.
Stattdessen findet sich im Urteil die verstörende Einordnung, daß der »Freistaat Thüringen« der Geschädigte gewesen sein soll. In dieser Vorstellung wird der Staat zum Selbstzweck — oder sollten wir nicht besser sagen: Der Autoritätsverlust einer fragwürdigen Regierung tritt hinter das tatsächliche Kindeswohl zurück.