Die Gefängnisse sind voll, die Gerichte überlastet und in manchen Städten werden Diebstähle nicht mehr verfolgt. Man könnte also den Eindruck bekommen, unsere Justiz sei am Limit — aber ein Zweig der Strafverfolgung hat Hochkonjunktur: Meinungsäußerungsdelikte. Nirgendwo zeigt sich mehr, wie sehr sich die Regierung von den Bürgern entfernt hat, wie in der Priorisierung in der Sicherheitspolitik.
»Meldestellen« schießen wie Pilze aus dem Boden, aber es geht nicht etwa um Messerangriffe oder Vergewaltigungen, sondern um die Wieselworte »Haß und Hetze«. Was man darunter verstehen will, zeigt sich in der Statistik: Jede zweite Meldung an die Zentralstelle des BKA (ZMI) betrifft »Politikerbeleidigung«. Von 3.420 strafrechtsrelevanten Fällen im zweiten Quartal 2025 beziehen sich 1.528 der Meldungen auf den neu geschaffenen § 188 StGB: »Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung«. Das macht allein schon knapp 45 % der Fälle aus.
Die Älteren kennen vielleicht noch die »Staatsfeindliche Hetze« (§ 106 StGB) in der DDR: In dem Maße, wie die demokratische Legitimation der Politiker schwindet, verschanzen sich die Mächtigen hinter solchen Gesetzen.
An zweiter Stelle steht die Strafverfolgung auf Grundlage des § 86a: Die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. Sehr oft handelt es sich dabei um eine kritische Verwendung der Symbole, also beispielsweise NS-Vergleiche in Memes. Auch diese Form der polemischen Kritik sind staatsnahen Medien wie dem »Spiegel« vorbehalten. Wenn einfache Bürger historische Parallelen illustrieren wollen, kann es schnell zu Hausdurchsuchungen führen. Das wird dann automatisch dem »Rechtsextremismus« zugeordnet, obwohl aus dem Kontext in der Regel eine ausdrückliche Kritik am Dritten Reich und die Ablehnung von Totalitarismus spricht. So verwundert es nicht, daß die Mehrheit der Meldefälle als politisch »rechts« verbucht wird, etwa 49 %. Politisch »links« werden nur 0,5 % der Delikte eingestuft — der § 86a spielt hier keine Rolle. Aus diesem Lagebild wird der Zirkelschluß gezogen, daß rechte »Haß und Hetze« gesellschaftlich ein großes Problem darstellen und die Verfolgung um so dringlicher geboten ist.
Besondere Aktivität entwickelte in diesem Zusammenhang die Meldestelle »Hessen gegen Hetze«: 69 % der Eingaben stammen vom Meldeportal »Hessen gegen Hetze« des Hessischen Innenministeriums. Aus der Richtung kam die Verfolgung des Rentners Stefan Niehoff oder des Journalisten David Bendels. Und wie man sich Staatsanwälte als willige Vollstrecker vorstellen darf, wissen wir spätestens seit der US.Reportage »60minutes« über die Verfolgung der Meinungsfreiheit in Deutschland.