Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum »Rundfunkbeitrag« muß die Frage zur Ausgewogenheit des Programms neu gestellt werden. Zwangsgebühren lassen sich eben nur rechtfertigen, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag gerecht wird. Die Intendanten und die riesige Blase der Nutznießer der Milliardensubventionierung braucht man dazu nicht zu befragen: Deren Mangel an Selbstreflexion ist hinlänglich bekannt.
Aber was sagen diejenigen, die das ganze bezahlen müssen? Eine (aktuell noch laufende) Civey-Umfrage ergibt ein eindeutiges Bild: Demnach sind nur 23 % der Befragten (Stand 19.10.2025) der Ansicht, der öffentlich-rechtliche Rundfunk biete eine ausgewogene Berichterstattung — in Sachsen und Thüringen sind es gerade einmal 14 %.
Nach Jahrzehnten der Reformverschleppung stellt sich die Frage, ob dieser Laden überhaupt noch in dieser Form zu retten ist. Wenn man hier noch etwas retten will, braucht es wohl einen kompletten Neustart.