… wenn der politische Wille da ist!

Abdallah soll abgeschoben werden. Das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) hat herausgefunden, daß Abdallah Hamas-Unterstützer ist.

Besonderes Detail: Abdallah ist deutscher Staatsbürger. Seit dem 25. September hat er den deutschen Paß. Und er lebt schon lange in unserem Land, er kam bereits als Kind mit seinen Eltern.
Es mag einige überraschen, aber: es ist völlig gesetzeskonform, ihm nachträglich die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen! Und zwar auch, wenn er deswegen staatenlos würde.

Dazu muß der Betreffende noch nicht einmal einer Terrororganisation angehören: Es reicht, wenn die Staatsbürgerschaft durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen wurde.

Das kann man nun im Zusammenhang mit dem Fall Abdallah sogar in den regierungsnahen Medien lesen. Hatte man der AfD nicht genau deswegen »Verfassungsfeindlichkeit« vorgeworfen?
Wir lernen also: Wenn die Regierung das tut, ist daran nichts mehr auszusetzen. Es ist lediglich eine Frage des politischen Willens.

Und daß es überhaupt eine BILD-Schlagzeile wert ist und nicht der Regelfall, übrigens auch. Denn »arglistige Täuschung« und Identitätsbetrug dürften seit 2015 besonders häufig vorliegen.

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