Gekippt!

Das Verwaltungsgericht Gera kassiert den Entzug der Waffenbesitzerlaubnis von Jägern und Sportschützen aus der AfD. Die Richter folgen dem Urteil des Eilverfahrens von August 2023: Bereits damals wurde die Argumentation des Thüringer »Verfassungsschutzes«, der unter Kramers Leitung zu einer landesfinanzierten SPD-Vorfeldorganisation verkommen ist, zerpflückt. Ein Pauschalverdacht gegen AfD-Mitglieder ist demnach unzulässig. Es reicht nicht aus, Zitate aus dem Zusammenhang zu reißen und zu kriminalisieren. Die Richter verteidigen die Meinungsfreiheit und erklären, daß es das Recht und die Aufgabe der Opposition ist, die Regierung zu kritisieren. Es fehle der Beleg, daß der AfD-Landesverband tatsächlich eine »kämpferisch-aggressive Haltung« gegenüber der Verfassung einnehme. Damit stärkt das VG Gera die im Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien. Erfreulich: Unser Vortrag wurde vom Gericht ausführlich gewürdigt. Auch das ist heute vor deutschen Gerichten eher eine Seltenheit, wenn es um die AfD geht.

Björn Höcke Portrait

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