Kriminalisierung der Opposition

Das Verwaltungsgericht Gera hat in einem Eilverfahren entschieden, daß der Widerruf der Waffenerlaubnis für einen Sportschützen und Mitglied der Thüringer AfD rechtswidrig war. In diesem Zusammenhang attestierte das Gericht dem sogenannten »Verfassungsschutz« bei seiner pauschalisiernden Einschätzung der AfD eine »mangelhafte qualitative und quantitative« Arbeit.
In der Begründung wird die fadenscheinige systematische Kriminalisierung der Opposition, wie sie von Innenminister Maier vorangetrieben und von seinem SPD-Parteikollegen Stephan Kramer in seiner Rolle als »Verfassungsschutz«-Chef und willigem Vollstrecker exekutiert wird, entlarvt. Für das Urteil spielte auch das Ergebnis des »Demokratie-Checks« des Sonnenberger Landrats Robert Sesselmann eine Rolle.

Gericht zerpflückt die Arbeit des Thüringer "Verfassungsschutzes"
Björn Höcke Portrait

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