Im Zuge der modernen Völkerwanderung haben wir uns an einiges gewöhnen müssen: Zur neue Realität gehört unter anderem, daß Frauen sich nicht mehr frei in der Öffentlichkeit bewegen können und daß wir sehr viel Verständnis für die Täter aufbringen sollen, wenn sie einen Migrationshintergrund haben. Weil das angesichts der Bestialität einiger Verbrechen nicht immer leicht fällt, gibt es zahlreiche Psychologen, Sozialarbeiter und Richter, die uns das erklären.
So nun auch in dem Fall der Serienvergewaltigung eines damals 15jährigen Mädchens im Hamburger Stadtpark. Der Fall ereignete sich im September 2020 am Rande einer Party, der Prozeß zog sich bis heute. Es ist eine tragische Geschichte, wie wir sie in letzter Zeit leider sehr oft hören müssen: Durch übermäßigen Alkoholeinfluß war das Mädchen nicht mehr in der Lage sich zu wehren und wurde so zum leichten Opfer für den Triebstau gleich mehrerer Gruppen von jungen Männern mit exotischen Namen. Über 90 Zeugen wurden zu den Taten vernommen, Hilfe konnte das arme Mädchen offenbar nicht von den Zuschauern erwarten. Dafür wurde die Tat — wie oft in solchen Fällen — von den Tätern selbst gefilmt. Die Richterin Anne Meier-Göring verurteilte nur einen der insgesamt zehn Täter zu 2 Jahre und 9 Monaten Freiheitsentzug — alle anderen wurden mit Bewährungsstrafen wieder auf unsere Gesellschaft losgelassen.
Für mich als Politiker stellt sich vor allem die Frage, warum unser Rechtsstaat nicht in der Lage ist, unsere Gesellschaft vor dieser Form der Gewalt zu schützen. Was treibt die Richter an, die solche Urteile fällen, die von keinem normal empfindenden Bürger mehr verstanden werden? Frau Göring-Meier hat als Richterin bereits viel Erfahrung mit solchen Fällen gesammelt. Sie verantwortete das Urteil im Revisionsprozeß zu einer Gruppenvergewaltigung, als 2016 fünf Täter eine damals 14jährige mißbrauchten, dabei filmten und die Betrunkene nackt bei Minusgraden in einen Hinterhof legten. Urteil: Vier Jahre für den Haupttäter, zwei Jugendstrafen und zwei weitere Jugendstrafen auf Bewährung. Und das, obwohl sie selbst bei ihrer Urteilsverkündung keine Reue feststelle, eine Gruppendynamik ausschloß und stattdessen eine erschütternde »emotionale und soziale Verarmung« bei den Tätern attestierte. Zwei der Täter wurden nach der Tat erneut straffällig…
Sie sprach auch im November 2016 beim »Silvester-Sex-Mob«-Verfahren drei Asylbewerber frei.
Im aktuellen Fall erklärte die psychiatrische Gutachterin Nahlah Saimeh — selbst Tochter einer deutsch-niederländischen Mutter und eines jordanischen Vaters — die Herkunft sei dann wichtig zu betrachten, wenn eine soziale Integration nicht möglich ist. Sex könne als »Mittel dienen, Frust und Wut abzulassen«. Er wirke in einer Gruppe, die das gleiche Schicksal hat, identitätsstiftend und stärke das Gruppengefühl – so Nahlah Saimeh. »Es geht um ein unmittelbares Bedürfnis, Gelegenheit, die innere Überzeugung und das Recht des Stärkeren.« Für die »innere Überzeugung« — beispielsweise, daß deutsche Frauen wert- und rechtlos seien — spricht auch das Verhaltensmuster, die Vergewaltigung selbst zu filmen. Anstatt sich für die Tat zu schämen, prahlt man offenbar im Freundeskreis damit. Allein dieses Detail müßte doch ausreichen, um Gründe für eine Sicherheitsverwahrung zu finden?
Aber ich bin kein Jurist, sondern ein sorgender Vater und klar denkender Staatsbürger. Und deshalb will ich diese »neue Realität« nicht einfach tatenlos hinnehmen müssen.