»Nur Bares ist Wahres!« – diese Volksweisheit ist auch über den Euro-Raum hinaus der Finanzwirtschaft ein Dorn im Auge. Unter dem Vorwand der Kriminalitätsbekämpfung soll der Umgang mit Bargeld nicht nur begrenzt, sondern ganz abgeschafft werden. Das ist in der Bevölkerung unpopulär, deshalb verspricht die EZB, Bargeld bereitzustellen, solange »ein Bedarf dafür besteht«. Eine Verpflichtung, Bargeld anzunehmen, gibt es in vielen europäischen Ländern nicht mehr: In Heidelberg kann man auf manchen Buslinien sein Ticket nur noch elektronisch bezahlen, in den Niederlanden haben mittlerweile 21 Prozent der Apotheken komplett auf bargeldlose Zahlung umgestellt. In Schweden wird in manchen Kirchen die Kollekte schon per Banking-App eingesammelt!
Die Nutzung von Bargeld mit großangelegter Kriminalität in Verbindung zu bringen, ist absurd, wenn mittlerweile sogar Waren des täglichen Bedarfs nicht mehr bar bezahlt werden können. Der Bürger wäre somit gezwungen, eine Spur »digitalisierter Brotkrumen« zu hinterlassen, über die sein Kaufverhalten und sein Aufenthaltsort jederzeit nachvollziehbar ist. Bargeldabschaffung hat auch gesellschaftliche Folgen: Die EU, die sonst so großen Wert auf die »Teilhabe von Minderheiten« legt, würde letztlich z.B. älteren oder behinderten Menschen, die den Umgang mit elektronischer Zahlung nicht gewöhnt sind, ihre Selbständigkeit nehmen. Und was ist mit jenen Bürgern, denen – etwa aus politischen Gründen – das Bankkonto gekündigt wurde? Eine Umfrage in Norwegen zeigte auf, daß die Abschaffung des Bargelds etwa 10 Prozent der Bevölkerung aus dem Alltagsleben ausschließen würde.
Frankreich und Spanien etwa haben aus diesem Grund längst eine Annahmepflicht für Bares im Einzelhandel eingeführt. Auch in Deutschland weigern sich 93 Prozent der Bürger, komplett auf elektronischen Zahlungsverkehr umzustellen. Die EU darf also keine Handhabe bekommen, über einen künstlich erzeugten »Mangel an Bedarf« die Infrastruktur für Bargeld abzuschaffen.
Lassen Sie sich nicht einreden, Teil einer lästigen »Minderheit« zu sein, welche der EZB den Druck von Banknoten und das Bereitstellen von Geldautomaten »zumutet«. Noch gibt es die Möglichkeit, die gesetzliche Verankerung der Bargeldabschaffung abzuwenden. Einige besonders übergriffige Regulierungen konnten zudem gekippt werden.
In diesem Video klärt Prof. Christian Rieck über die Reichweite der EU-Pläne auf:






