Öffentliche Hinrichtungen sind in der westlichen Welt sehr unpopulär. Heute entledigt sich die Obrigkeit ihrer Kritiker geräuschloser. Das Prinzip geht auf die mittelalterliche Ächtung zurück: Wer von den Machthabern für vogelfrei erklärt wird, dem werden Konten gekündigt, das Vermögen »eingefroren« (also beschlagnahmt), die Reisefreiheit eingeschränkt und die Berufsausübung unmöglich gemacht.
Aktuelles Beispiel dafür ist der Fall Jacques Baud: Der ehemalige Oberst des Schweizer Geheimdienstes machte mit fundierten militärischen Analysen auf sich aufmerksam. Dabei kam er zu Einschätzungen im Zusammenhang des Ukrainekrieges, die hier nicht erwünscht sind. Dafür wurde er auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. In den öffentlich-rechtlichen Medien kommen die Sanktionen ausschließlich im Zusammenhang mit Staaten vor — aber es betrifft auch Einzelpersonen, vor allem Journalisten.
Jacques Baud wird vorgeworfen, mit »Desinformationsaktivitäten« die Stabilität der Ukraine zu untergraben und pro-russische Narrative zu verbreiten.
Was ist »Desinformation«? Wie kann man das von der grundrechtlich geschützten freien Meinungsäußerung abgrenzen und wo genau liegen die Grenzen für journalistische Berichterstattung? Eine genaue Definition gibt es nicht.
»Wir sehen ja nicht mal, wie man abgestimmt hat. […] Es würde doch schon interessant sein, wie so eine Entscheidung überhaupt zusammenkommt. Wir wissen auch nicht genau, wer das vorbereitet hat. Obwohl wir hier im Parlament sitzen, wir haben keinen Zugang zu diesen Informationen.«
[Michael von der Schulenburg (BSW), EU-Abgeordneter gegenüber dem Kontrafunk am 17.12.2025]
Das BSW hat dazu von ehemaligen Richtern des Europäischen Gerichtshofes ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Ergebnis: Dieses Vorgehen stimmt weder mit dem EU-Recht, der Charta der Grundrechte der EU, noch mit internationalem Recht überein.
Für die Betroffenen solcher Maßnahmen gibt es keine Anhörung. Normalerweise muß jeder Angeklagte wissen, was ihm konkret vorgeworfen wird und er muß die Möglichkeit haben, die Vorwürfe gegebenenfalls mit Hilfe eines Anwalts zu entkräften. Nirgendwo ist festgelegt, wie lange jemand unter den Sanktionen zu leiden hat.
»[Es] ist ja in den Verträgen vorgesehen, daß Sachen, die im Auswärtigen Ausschuß sind, nicht in dem Europäischen Gerichtshof angegriffen werden können. Also es gibt auch gar kein legales Gerichtsverfahren dafür.«
[Michael von der Schulenburg]
Jacques Baud traf es aus heiterem Himmel. Von einem Tag auf den anderen hat er keinen Zugriff mehr auf sein Vermögen, er darf in der EU nirgendwo mehr angestellt werden und kann kein Unternehmen führen. Er darf die EU nicht mehr bereisen, obwohl er in Brüssel wohnt. Man nennt das auch den zivilrechtlichen Tod.
Das alles geschieht abseits der Öffentlichkeit, eine Debatte soll vermieden werden. Journalisten, die von diesem Fall gehört haben, wissen das. Die Einschüchterung wirkt.






