Olaf Scholz hat Erinnerungslücken. Die Widersprüche sind auch der ermittelnden Staatsanwaltschaft aufgefallen. Gewissermaßen als »Gedächtnisstütze« schickte sie der Anwaltskanzlei des Bundeskanzlers ein zwanzigseitiges Papier mit allen Verdachtspunkten, die ihn bei der Cum-Ex-Affäre belasten könnten. Dabei beinhalteten die Ermittlungen auch Hinweise auf eine mögliche »aktive Einflußnahme« auf das Steuerverfahren. Doch das Prüfverfahren mußte die Staatsanwaltschaft einstellen: Aus »Rücksicht auf die Stellung«.
Das bedeutet: Der Rechtsstaat wird von den »Stützen der Gesellschaft« ins Wanken gebracht.
Denen zur freundlichen Erinnerung: »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich« (Artikel 3 GG). Nur der Bundeskanzler steht offenbar über dem Recht.