Die Zensurwut der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) beschäftigt die Anwälte von Elon Musk. Anlaß war ein Beitrag von Prof. Dr. Stefan Homburg, in dem er das Verbot der sehr allgemein gehaltenen Losung »Alles für D…« kritisierte — und diesen Satz dafür zitierte. Daraus machten die X-Anwälte eine Fortsetzungsfeststellungsklage, denn es gilt zu klären, ob eine Landesbehörde überhaupt das Recht hat, gegen Meinungsäußerungen auf internationalen Plattformen vorzugehen. Das Verwaltungsgericht Hannover erklärte das für rechtswidrig – ein erster Teilerfolg für alle Freunde der Freiheit. 👉🏻 Weitere Details zu diesem Fall führt Homburg auf Kontrafunk aus.
Erfolg für die Freunde der Freiheit!





