»Wenn zwei das Gleiche tun…«: Die alte Redewendung faßt in Worte, was sich heute in Medien und Rechtsprechung immer wieder bestätigt. Ein Satz oder ein Bild können von dem einen folgenlos benutzt werden, während sie anderen – meist aus der politischen Opposition – sofort zum Verhängnis werden. Mir selbst ging es so, als ich drei Worte benutzte, die vorher schon das Titelbild einer SPD-Zeitung aus der Weimarer Republik geziert und als Schlagzeile einer SPIEGEL-Kolumne genutzt worden waren. Plötzlich wird ein Skandal daraus und die Botschaft ist deutlich: Die Unschuldsvermutung gilt längst nicht für jeden.
Der Brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller wurde wegen eines Plakates aus dem Jahr 2024 vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro verurteilt, seine Revision nun vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe zurückgewiesen. Der Vorwurf: Das Plakat, bei dem die erhobenen Hände eines Elternpaares als schützendes Dach über ihren Kindern bilden, soll den sogenannten »Hitlergruß« zeigen. Eine Abgeordnete der Linken hatte deshalb Anzeige erstattet. Nun ist das Phänomen hinlänglich bekannt: Politisch korrekte Menschen suchen mit der Akribie eines abgerichteten Spürhundes in allem nach »Nazi-Symbolik«, nicht umsonst spricht man davon, daß der Nationalsozialismus umso heftiger bekämpft würde, je länger er her ist. Die Liste der so erbeuteten Trophäen wächst täglich, niemand kann sich mehr sicher sein, ob einer gestern noch harmlose Geste oder ein bestimmtes Wort nicht plötzlich auf dem selbst geschaffenen Index stehen bzw. vom Paragraphen 86 des Strafgesetzbuch erfaßt werden, einer unbestimmten Rechtsnorm, die an sich schon rechtsstaatswidrig ist. Die Verunsicherung ist dabei durchaus gewollt und wurde schon in Orwells »1984« hervorragend beschrieben.
Denn ein ähnliches Motiv wurde bereits auf einem Wahlplakat der Hagener CDU verwendet ohne Anstoß zu erregen. Auch hier hält ein Ehepaar schützend die Hände über seine Kinder. Das darf einen zu Recht mißtrauisch machen: Der »Nazi-Reflex«, der doch angeblich unsere Demokratie schützen soll, greift offensichtlich nicht aus echter Besorgnis, sondern nur dann, wenn man politisches Kapital daraus schlagen kann.
Gerade vom Bundesgerichtshof, bei dem wegen der Bedeutung seiner Urteile eine besondere Verantwortung greift, hätte man erwarten können, diese Doppelstandards als solche zu erkennen. Kritik daran ist keine »Delegitimierung der Verfassungsorgane« – wie man es der AfD gern vorwirft – sondern eine Notwendigkeit, um die Neutralität eines der wichtigsten Gerichte in Deutschland aufrecht zu erhalten. Rechtssicherheit ist ein Grundpfeiler des demokratischen Staates – und die Bürger haben ein ausgezeichnetes Gespür dafür, wenn sie der Politik geopfert wird.






