Wer in Deutschland als politisch mißliebig gilt, kann sich heute nicht mehr auf den juristischen Sicherheitsmechanismus der Unschuldsvermutung verlassen. Fadenscheinige Beweise und fragwürdige Anschuldigungen reichen aus, um Menschen mit absurden Vorwürfen hinter Gitter zu bringen.
Kurt Hättasch von den sogenannten »Sächsischen Separatisten« und drei weitere junge Männer wurden in dieser Woche überraschend aus der Untersuchungshaft entlassen. Zwei lange Jahre mußten sie auf diesen Moment warten. Es waren zwei Jahre, in denen – dank der Recherche einiger weniger engagierter Journalisten – erhebliche Zweifel am Tatvorwurf und am rechtmäßigen Ablauf des Gerichtsprozesses aufkamen. Der angeblich von den Angeklagten geplante »Putschversuch« erwies sich immer deutlicher als Phantasie der Generalbundesanwaltschaft, genährt aus der Motivation, ein Bedrohungsszenario »von rechts« zu erschaffen. Kurt Hättasch als AfD-Abgeordneter im Stadtrat von Grimma und paßte somit nur zu gut ins Feindbild.
»Aufzuklären bleibt, welche Rolle das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie das Bundeskriminalamt in diesem Prozess gespielt haben und ob sie bewusst versuchten, das Verfahren im Sinne der Anklage zu manipulieren. Hinweise dazu gibt es, ich nenne es Chatnachrichten-Gate. Aus den hunderttausenden Chats der Angeklagten wurden hauptsächlich die herausgefiltert, die sich „besonders gut“ als Belege für den Tatvorwurf eigneten.« Stephan Kloss, »Die Achse des Guten«, 30.10.2026
Untersuchungshaft als Mittel der politischen Repression stellt eine weitere Eskalationsstufe bei der Aushöhlung unseres Rechtsstaates und der Unterdrückung kritischer Stimmen dar. Der Fall der »Sächsischen Separatisten« ist daher auch nicht der einzige, in dem aufgrund von Chatverläufen Verhaftungen als angebliche präventive Maßnahme durchgeführt wurden. Bereits 2022 sorgte der sogenannte »Rollatorputsch« für mediale Furore. Dessen angeblicher Anführer, Prinz Reuß, sitzt seitdem ebenfalls in Haft. Aufgabe der Generalbundesanwaltschaft ist es unter anderem, Terroranschläge zu vereiteln, allerdings setzt dies voraus, daß nicht nur ein Umsturzversuch geplant wurde, sondern die Verdächtigten auch tatsächlich die Mittel besessen hätten, diesen durchzuführen.
Sowohl bei den »Sächsischen Separatisten« als auch der Gruppe um Prinz Reuß wurden lediglich ein paar, zudem noch legale Waffen gefunden. Im Falle der Gruppe um Prinz Reuß machte es schon das Alter der meisten Beteiligten eine paramilitärische Aktion mehr als unwahrscheinlich. Zu keinem Zeitpunkt lag eine konkrete Gefahr vor – betrachtet man dies im Vergleich zu der milden Beurteilung, welche etwa die Täter der linksextremen »Hammerbande« vor Gericht erfuhren, obwohl sie bereits mehrere Menschen lebensgefährlich verletzt hatten, wird die Kluft in der juristischen Lageeinschätzung noch breiter.
Nun traf es auch noch Paul Brandenburg, der mit seiner harschen Kritik an den Corona-Maßnahmen bereits früh ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geriet. Wegen eines offenen Strafbefehls – es geht um Beleidigung! – verhaftete man ihn am Berliner Flughafen. Ein weiteres Beispiel, bei dem der Bürger wegen der offensichtlichen Unverhältnismäßigkeit nur noch den Kopf schütteln kann.
Die Stoßrichtung dieser Maßnahmen ist unübersehbar: Niemand soll sich mehr sicher sein können, ob er wegen eines »falschen« Satzes oder eines privaten politischen Gedankenaustauschs nicht auch in Untersuchungshaft endet. Vor allem dann, wenn seine Gedanken Kritik gegen die Bundesregierung beinhalten. Der »Umsturzvorwurf« erweist sich dabei als besonders perfide, ermöglicht er es doch, Beschuldigte ohne Gerichtsverfahren jahrelang festzuhalten oder den Abschluß eines Prozesses durch allerhand Winkelzüge hinauszuzögern.
Kurt Hättasch verdankt seine wiedergewonnene Freiheit unter anderem einem Journalisten, der auch dann nicht aufgab, als Hättasch vom Rest der Presse längst zum »Nazi-Putschisten« hochgeschrieben war. Einem Menschen also, mit dessen Verteidigung sich der Mainstream-Journalist nicht die Karriere verderben lassen will. Denn auch das gehört zum Kalkül: Den Angeklagten zu diffamieren und so letztlich jeder weiteren Willkür den Weg zu ebnen.
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