Wenn es nach dem Willen der Verantwortlichen geht — dazu gehören neben der Regierung und den Pharmakonzernen auch ihr willfähriger Medienapparat — wird es nie zu einer ernsthaften Aufarbeitung der Corona-Politik kommen. Wir müssen sie leider erzwingen. Und das geschieht in vielen kleinen Schritten. Ein Ziel hat die AfD-Fraktion in Thüringen nun mit ihrem Normenkontrollantrag gegen die Corona-Verordnung vom Januar 2022 erreicht. Das Thüringer Verfassungsgericht hat festgestellt: Das Ausgangsverbot für Ungeimpfte war verfassungswidrig!
Bereits im September 2023 erklärte der thüringische Verfassungsgerichtshof aufgrund einer AfD-Klage die Schließung der Fitnessstudios für unrechtmäßig und damit auch die Bußgelder für diese Einrichtungen, wenn sie nicht geschlossen wurden.
Wenn Sie durch die verfassungswidrigen Einschränkungen Ihrer Grundrechte Schaden erlitten haben, können jetzt Ansprüche gegen den übergriffigen Staat geltend gemacht werden.