Die Zerstörung des Völkerrechts

Ukraine-Krieg, Staatsstreich von außen in Venezuela, Eskalation im Nahen Osten – steht die Welt vielleicht tatsächlich kurz vor dem Armageddon? Erleben wir gerade die vollständige Auflösung der internationalen Ordnung? Und wie konnte es so weit kommen? Diese Fragen beschäftigen mich seit Monaten intensiv. Thor von Waldstein bietet Erklärungsversuche aus juristischer Sicht im knappen, aber auf den Punkt kommenden Kaplaken-Format. In »Die Zerstörung des Völkerrechts« nimmt uns der Autor mit auf eine Reise, die vom Westfälischen Frieden 1648 bis in die Gegenwart reicht.

Die europäischen Völker haben einen Erfahrungsvorsprung: auf engem Raum konkurrierend, verkämpften sie sich immer wieder ineinander. Der 30-jährige Krieg war ein zivilisatorischer Tiefpunkt, nicht nur für das Deutsche Reich, auf dessen Boden er hauptsächlich ausgetragen wurde, sondern auch für Europa. Die Friedensschlüsse von Münster und Osnabrück können unter die Überschrift »Hegung des Krieges« gesetzt werden. Die pragmatische Grundannahme der Verhandler lautete: Krieg ist ein integraler Bestandteil des menschlichen Seins. Wer die menschliche Fähigkeit zur Kriegsführung ächtet, schafft nicht den ewigen Frieden, sondern die Lüge und Kriege, die unter Tarnbegriffen geführt werden. »Friedenschaffende Maßnahmen« oder »Der Kampf gegen den Terror« sind solche Tarnbegriffe. Letzteren nannte Peter Scholl-Latour einmal »die Mutter aller Lügen«.
Kernpunkte des seit 1648 entwickelten europäischen (Kriegs-)Völkerrechts waren formale Kriegserklärung und Friedensschluß, Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten zum Schutz der Zivilbevölkerung, die Monopolisierung der Kriegsführung auf Staaten und das Anerkenntnis der territorialen Souveränität inklusive Einmischungsverbot in innere Angelegenheiten.  Bis zur Haager Landkriegsordnung von 1907 stand die »Hegung« im Mittelpunkt, ging es darum, die Leiden des Krieges zu mildern. Die Grundannahmen des europäischen Völkerrechts, daß der Feind auch »gute« Gründe zum Krieg hat, daß es in diesen Dingen oft eine letzte Wahrheit nicht gibt und Sieg oder Niederlage kein Hinweis auf den Grad der Moralität einer Kriegspartei sind, führten dazu, daß nach einem formalen Friedensschluß aus Feinden perspektivisch wieder Partner werden konnten.

Der Bruch erfolgte dann 1919. Die Urkatastrophe für das 20. Jahrhundert war nicht nur der 1. Weltkrieg, sondern auch der Versailler Vertrag, weil er kein sauberer Friede war, sondern eine Hinwendung zum »diskriminierenden Kriegsbegriff« (Carl Schmitt). Günter Maschke bezeichnete ihn als „Zerstörung des europäischen Völkerrechts“. Hochinteressant ist an dieser Stelle für den historisch vielleicht nicht so bewanderten Leser der Vergleich des Geistes des Versailler Vertrages mit dem der Friedensschlüsse von Wien (1815), Frankfurt (1871) und Brest-Litowsk (1917/18).  Von Waldstein zitiert in diesem Zusammenhang den späteren Bundeskanzler Konrad Adenauer, der beim Katholischen Kirchentag 1922 ausführte: »Es gibt kein Dokument, das so allen menschlichen, allen christlichen Grundsätzen Hohn spricht wie das Diktat von Versailles.«

Deutschland erhielt die Alleinschuld mit Art. 231 zugewiesen und überwies am 3. Oktober 2010, 92 Jahre nach Ende des 1. Weltkrieges, die letzte Reparationsrate.

Zur Zerstörung des alten, eher auf Ausgleich bzw. Versöhnung angelegten, europäischen Geistes, trugen die imperialistischen Machtansprüche der USA ab Mitte des 19. Jahrhunderts maßgeblich bei.
Hatten die USA noch 1823 in der Monroe-Doktrin erklärt, daß sie Nord- und Südamerika als ihre Einflußsphäre betrachten, aber auf Intervention in andere Großräume verzichten, setzte »God‘s own country« Mitte des 19. Jahrhunderts — basierend auf einem kulturellen Überlegenheitsgefühl — einen grenzenlosen Pan-Interventionismus in Gang, der bis heute überall auf der Welt historisch gewachsene Ordnungsgefüge infrage stellt.
Wenn in jüngster Zeit Gegner der US-amerikanischen Außenpolitik als »menschliche Tiere« bezeichnet wurden und man mit der Auslöschung ganzer Zivilisationen drohte, dann haben diese Ausfälle eine lange Vorgeschichte.

Zur Vorgeschichte gehört auch die neue Weltfriedensordnung nach 1945. Die Nürnberger Prozesse 1945/46 werden vom Autor, der selbst promovierter Jurist ist, auf ihren Rechtsstaatsstandard hin untersucht und letztlich als »vor der Weltöffentlichkeit in Szene gesetzte Justizsimulation« eingeordnet. Daß Sieger über Verlierer zu Gericht sitzen, war auch für den Philosophen Karl Jaspers neu. Er sprach mit Blick auf Nürnberg von einem Tribunal, »im Effekt ein einmaliger Prozeß von Siegermächten gegen die Besiegten, bei dem die Grundlage des gesamten Rechtszustands und Rechtswillens der Siegermächte fehlte. Daher hat er das Gegenteil erreicht von dem, was er sollte. Nicht das Recht wurde begründet, sondern das Mißtrauen gegen das Recht gesteigert. Die Enttäuschung ist angesichts der Größe der Sache niederschmetternd.« Die völlige moralische Diskreditierung eines alten Kulturvolkes und die Auslöschung seiner Erinnerung sei das Ziel gewesen, lautet der Tenor von Thor von Waldstein. Auch die 1945 ins Leben gerufene UNO wird deshalb vor allem als Instrument der Siegerstaaten des 2. Weltkrieges wahrgenommen. Ihr sei die Aufgabe zugekommen, die Welt dauerhaft in moralisch Überlegene und Parias, in Sieger und Besiegte einzuteilen.

Die Moralisierung internationaler Machtpolitik im »amerikanischen Jahrhundert« hat dazu beigetragen, daß vermeintlich dem Recht verpflichtete Staaten weltweit Wildwestaktionen durchführen. Die heutige weltpolitische Lage, eine Kombination aus Unberechenbarkeit und Hemmungslosigkeit, die auch mich mit großer Sorge erfüllt, hat eine Vorgeschichte, die man kennen sollte.

Björn Höcke Portrait

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