Die Landesmedienanstalt NRW scheitert im Rechtsstreit mit Ben Berndt bei dem Versuch, wissenschaftliche Quellen für die Behauptung zu finden, es gebe eine »SA-Parole«. Es geht um eine seit Jahrhunderten im deutschen Sprachraum alltägliche Redewendung, für die ich vom Landgericht Halle verurteilt wurde. Auch das Landgericht konnte damals keinen wissenschaftlichen Nachweis erbringen, aber darum ging es auch gar nicht: Es war ein politischer Prozeß, der dazu führen sollte, mich künftig als »vorbestraft« diffamieren zu können. Das konnte man schon daran erkennen, daß wegen des »großen öffentlichen Interesses« die erste Tatsacheninstanz — nämlich das Amtsgericht — kurzerhand übersprungen wurde und mir die Berufungsinstanz genommen wurde. Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung nahm die Parole erst in die Liste der unzulässigen Losungen auf, als der politische Prozeß gegen mich bereits im Gange war. Mit Geschichtsforschung hat das nichts zu tun und mit rechtsstaatlicher Prozeßführung auch nicht.
Eine gebräuchliche Redewendung





