Das EU-Parlament hat die Überprüfung eines Verbotsantrags gegen die Parteienfamilie »Europa der souveränen Nationen« (ESN) auf den Weg gebracht — sollten sie damit erfolgreich sein, wäre das übrigens das erste Parteiverbot in der Geschichte der EU. Das beträfe die Partei ESN, nicht die gleichnamige Fraktion, und hätte erst einmal vor allem finanzielle Auswirkungen. Wichtiger scheint den Initiatoren die politische Botschaft zu sein: Während man sich schwer damit tut, für ein AfD-Verbot in Deutschland juristisch verwertbare Gründe zu finden, wäre ein Verbot ihrer Europa-Partei ein wichtiges Signal. Bezeichnend: In der Begründung der EU-Aufsichtsbehörde greift man auf das umstrittene Verfassungsschutz-Gefälligkeitsgutachten zurück, das nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ausdrücklich nicht für eine Einstufung der AfD als »rechtsextremistisch« genügte. Für die Auseinandersetzung mit der AfD wird also ein Zirkelschluß mit Umweg über Brüssel gezogen.
Die Begründung wackelt





