Stephan Kramer fürchtet um seine Karriere, sollte die AfD regieren. Im Podcast von Schellenberg stilisiert er den normalen Wechsel eines Behördenleiters zur feindlichen Übernahme – und fordert intern Vorkehrungen dagegen. Auch für Verfassungsschutzpräsidenten gilt das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot. Kramer ignoriert das geflissentlich, selbst nachdem das Verwaltungsgericht Weimar seine öffentliche »Prüffall«-Proklamation für rechtswidrig erklärte, ist von Reue keine Spur: Für ihn heiligt der politische Zweck die Mittel.
Bei Auftritten verschwimmen seine Rollen: Als Verfassungsschutzchef eingeladen, agiert er als politischer Aktivist.
➡️ Er drängt auf ein AfD-Verbot.
➡️ Er verlangt den Entzug des Wahlrechts – besonders in meinem Fall. 😉
➡️ Er ruft zur Nichtwahl der AfD auf.
Solche Wünsche darf er als SPD-Politiker gerne vertreten, allerdings hätten sie ohne sein öffentliches Amt nicht dasselbe Gewicht. Von einem Behördenleiter erwartet man seriöse Erkenntnisse. Kramer liefert private Ansichten und fordert personenbezogene Sanktionen gegen den Vorsitzenden einer Partei, die er als weisungsgebundener Behördenleiter im Auftrag seines Parteifreundes IM Maier observiert.
Aus dem Podcast:
»Bei jemandem, der ein Extremist ist, ist die Befähigung eben nicht da, Bürgermeister oder Landrat zu werden.«
Damit maßt sich der Verfassungsschutz an, vorab über die Wählbarkeit zu entscheiden – und verwischt die Grenzen zwischen Erkenntnislieferant, Wahlausschuß, Aufsicht und Gericht.
Zu meiner Person:
»Wenn ich die Stasi wäre, dann wäre er da nie hingekommen, wo er heute sitzt.«
Der Spott zeigt, daß Kramer fachliche Bewertung und persönliche Gegnerschaft nicht trennen kann. Genau dieses unprofessionelle Gebaren ist der Grund, warum sich der Thüringer Landtag in einem Untersuchungsausschuß mit seiner Amtsführung beschäftigt.






